Der elektronische Versand von Rechnungen und Dokumenten ist
bis zu 80% kostengünstiger und zudem auch noch schneller.
Für Rechungen gilt dabei, dass diese nur dann zum Vorsteuerabzug
herangezogen werden dürfen, wenn sie u.a. mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur versehen sind, (§ 14 Abs. 3 UStG).
WinSigner versieht Ihre elektronischen Rechnungen mit einer
vom Fiskus annerkannten qualifizierten Signatur gem. SigG/SigV
und UStG.